
Die folgenden AGBs gelten zwischen:
2.1. Der Dienstleister verpflichtet sich, dem Kunden, falls in der Offerte ein Datum genannt ist, bis spätestens zu diesem eine Website einzurichten und diese im Internet zugänglich zu machen.
2.2. Zur Einrichtung der Website gehören im Wesentlichen folgende Elemente:
2.3. Die genauen Anforderungen an die Website werden im Vorgespräch festgelegt, wobei die Wünsche des Kunden zu berücksichtigen sind. Nach beendeten Gesprächen schickt der Dienstleister dem Kunden eine den spezifischen Bedürfnissen angepasste Offerte. Der Kunde schickt diese unterzeichnet zurück, wodurch der Vertrag zustande kommt. Das Vorgespräch kann auch schriftlich erfolgen, per E-Mail oder mittels anderer elektronischer Kommunikationsmittel. Der Anhang „Checkliste für eine abmahnungssichere Website“ ist Bestandteil dieses Vertrages und beide Parteien verpflichten sich, diese Anforderungen zu erfüllen.
2.4. In die Website werden folgende zwingenden Elemente eingefügt:
2.5. Der Dienstleister verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Website den in- und allenfalls den ausländischen gesetzlichen Anforderungen - gemäss Anhang - entspricht. Der Anhang bildet einen Teil dieses Vertrages.
2.6. Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Unterlagen dem Dienstleister kostenlos zur Verfügung zu stellen. Aktuelle Informationen, die noch auf der Website einzufügen sind, sollten bis zu einem optional in der Offerte genannten Datum gemeldet werden.
2.7. Der Dienstleister verpflichtet sich, auf Wunsch des Kunden, die Website weiterhin zu betreuen und die ihm von dem Kunden zugestellten Elemente einzufügen.
3.1. Der Dienstleister verpflichtet sich, die Termine nach Möglichkeit einzuhalten.
3.2. Die Termine werden angemessen verschoben…
3.3. Bei Verzögerungen durch Verschulden des Dienstleisters, ist der Kunde berechtigt, nach angemessener Fristsetzung zur Nacherfüllung, den Vertrag gemäss Ziffer 16.1 zu kündigen. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz besteht nicht. Der Dienstleister wird sich jedoch bemühen, Verzögerungen so gering wie möglich zu halten und den Kunden über den aktuellen Stand der Arbeiten proaktiv informieren.
3.4. Die Parteien informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über Probleme, die bei der Einrichtung und Betreuung der Website entstehen können. Wartungszeiten werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt oder die Zeiträume fest vereinbart.
4.1. Zur Offerte des Dienstleisters gehört ein detaillierter Kostenvoranschlag. Der Dienstleister verpflichtet sich, diesen, um höchstens 10 Prozent zu überschreiten.
4.2. Die Hälfte des veranschlagten Betrages bezahlt der Kunde innert 10 Tagen nach Vertragsabschluss.
4.3. Der Rest des Honorars wird innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung nach Abschluss des Auftrags an den Dienstleister überwiesen. Im Falle einer verspäteten Zahlung behält sich der Dienstleister vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu berechnen.
4.4. Betreuung der Website:
4.5. Ein Zahlungsverzug berechtigt den Dienstleister nach Ablauf der Zahlungsfrist der zweiten Mahnung zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall kann der Dienstleister die Erfüllung des Auftrages abbrechen bzw. dem Kunden den Zugang zur Website sperren. Die vorher ausgestellten Rechnungen sind vom Kunden trotzdem zu bezahlen.
4.6. Für Aufträge mit Arbeitsaufwand unter einer Stunde wird eine volle Stunde verrechnet.
5.1. Verwendet der Dienstleister zur Erfüllung des Auftrags Software von Dritten, verbleiben sämtliche Rechte daran beim ursprünglichen Rechteinhaber, es sei denn, es besteht eine anderweitige Vereinbarung zwischen dem Dritten, dem Dienstleister und/oder dem Kunden. Der Dienstleister stellt den Kunden von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der betreffenden Software frei.
5.2. Stellt der Kunde selbst entwickelte Software oder Software von Dritten zur Erfüllung des Auftrags zur Verfügung, verbleibt das Urheberrecht bei ihm bzw. dem Dritten. Der Kunde stellt den Dienstleister von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die betreffende Software frei. Der Dienstleister verpflichtet sich, die betreffende Software nur zur Erfüllung des Auftrags zu verwenden und ihm überlassene Kopien anschliessend zu vernichten.
5.3. Der Kunde hat das Urheberrecht für seine Beiträge auf der Website. Er verpflichtet sich, bei der Gestaltung und dem Inhalt der Website seinerseits darauf zu achten, dass er keine urheberrechtlichen Ansprüche Dritter verletzt. Sollte es doch passieren, stellt der Kunde den Dienstleister von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter frei.
5.4. Der Kunde bekommt das Nutzungsrecht an den Bestandteilen der Website, die vom Dienstleister oder Dritten entwickelt wurden. Das Urheberrecht verbleibt beim Dienstleister oder dem Dritten, wobei der Dienstleister darauf zu achten hat, dass er keine Urheberrechte verletzt. Sollte es doch passieren, stellt der Dienstleister den Kunden von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter frei.
5.5. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts geht das Arbeitsresultat in das Eigentum des Kunden über.
6.1. Der Dienstleister verpflichtet sich, sein Produkt (die Website), auch wenn die Betreuung der Website nach Ziffer 2.7. vereinbart ist, so zu gestalten, dass der Kunde auch selber freien Zugang hat und diese bei Bedarf selbst verändern kann.
6.2. Der Kunde darf keine Kopien der Softwareprodukte herstellen, um diese zu verkaufen, zu vermieten oder zu verleihen.
7.1. Der Einsatz der Website ist Sache des Kunden und erfolgt auf dessen eigene Verantwortung.
7.2. Der Dienstleister ist nicht verantwortlich für Herkunft, Qualität und Wahrheitsgehalt des Inhalts der von ihm hergestellten Website. Daten und Informationen dürfen weder gegen das Presserecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht noch gegen weitere juristische Regelungen und Gesetze der Schweiz, der EU und allenfalls anderer Länder, die zur Zielgruppe des Kunden gehören, verstossen. Der Kunde informiert sich über die geltenden juristischen Regelungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Des Weiteren verpflichtet er sich, die guten Sitten zu beachten im Hinblick darauf, dass die Website weltweit erreichbar ist.
7.3. Der Dienstleister hat das Recht, ohne Angabe von Gründen, eindeutig widerrechtliche Inhalte auf der Website des Kunden zu löschen. Hingegen darf der Dienstleister rechtmässige Inhalte nicht zensurieren oder ihre Reichweite einschränken.
8.1. Im Rahmen seiner Tätigkeit ist der Dienstleister berechtigt, nach Vereinbarung mit dem Kunden andere Drittfirmen oder Subunternehmer beizuziehen.
8.2. Der Dienstleister haftet für die sorgfältige Auswahl und Instruktion dieser Drittfirmen.
8.3. Vertrauliche Daten des Kunden, wie z.B. Geschäftsabläufe, Vertriebskanäle, Kundenlisten usw., dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Kunden vom Dienstleister an Drittfirmen weitergegeben werden.
9.1. Der Dienstleister berät den Kunden bei der Suche nach einem geeigneten Domainnamen und untersucht, welche Möglichkeiten dafür bestehen, bzw. ob ein gewünschter Name bereits beansprucht ist.
9.2. Auf Wunsch des Kunden übernimmt der Dienstleister die Anmeldung und Registrierung von einem oder mehreren Domainnamen bei den zuständigen Institutionen.
9.3. Kosten werden vom Kunden getragen, entweder direkt an den Anbieter oder via Weiterverrechnung durch den Dienstleister.
10.1. Der Dienstleister wird die ihm vom Kunden überlassenen Informationen gegenüber Dritten geheim halten, soweit diese nicht für die Publikation auf der Website bestimmt sind. Die Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende, solange wie Interesse an der Geheimhaltung besteht.
10.2. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits dazu, Informationen des Dienstleisters über dessen Know-how geheim zu halten.
10.3. Beide Parteien verpflichten Angestellte, Berater oder sonstige Drittpersonen, die Einblick in das Know-how bzw. nicht zur Veröffentlichung bestimmte Informationen des Vertragspartners erhalten, zu ebenso strenger Geheimhaltung.
10.4. Nach Abschluss des Auftrages oder bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages sollten beide Parteien geheime Dokumente und Datenträger zurückgeben und gespeicherte Inhalte unwiderruflich löschen, sofern sie nicht der Aufbewahrungspflicht unterliegen.
11.1. Der Dienstleister hält bei der Auftragsbearbeitung die anwendbaren Datenschutzvorschriften ein, namentlich das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit der Auftrag dies erfordert, die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
11.2. Personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Endnutzer bearbeitet der Dienstleister nur im Umfang des konkreten Projekts und nur, soweit dies zur Auftragserfüllung nötig ist.
11.3. Der Dienstleister behandelt solche Daten vertraulich, sichert sie mit dem Stand der Technik entsprechenden technischen und organisatorischen Massnahmen und gibt sie nach Projektende an den Kunden zurück oder entfernt sie, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
11.4. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung des Kunden oder wenn sie für die Auftragserfüllung zwingend nötig ist (etwa an Hosting-Anbieter oder Domain-Registrar).
11.5. Für die rechtmässige Erhebung der auf der Website verarbeiteten Daten sowie für eine gesetzeskonforme Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligung ist der Kunde verantwortlich.
12.1. Für die Auftragserfüllung erhält der Dienstleister teilweise Zugriff auf Systeme und Konten des Kunden, etwa auf Website-Backends (Webflow, Carrd, WordPress, Shopify), Hosting- und Domain-Provider, E-Mail-Postfächer, Analyse- und CMS-Tools, Newsletter-Dienste oder Social-Media-Profile.
12.2. Der Dienstleister bewahrt überlassene Zugangsdaten geschützt auf, gibt sie nicht an Unbefugte weiter und nutzt die Zugriffe ausschliesslich für den vereinbarten Auftrag.
12.3. Der Kunde stellt die für die Arbeit erforderlichen Zugangsdaten rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
13.1. Zur Unterstützung einzelner Arbeitsschritte (beispielsweise Texterstellung, Bildbearbeitung, Code-Hilfe oder Recherche) kann der Dienstleister KI-gestützte Werkzeuge einsetzen.
13.2. Vertrauliche Inhalte, personenbezogene Daten oder interne Informationen des Kunden gibt der Dienstleister nicht in solche Systeme ein, ausser sie sind ohnehin öffentlich oder der Kunde hat dies ausdrücklich gestattet.
13.3. Unabhängig vom Einsatz solcher Werkzeuge trägt der Dienstleister die Verantwortung für die Qualität der Ergebnisse, die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte sowie die Beachtung des Urheber- und Datenschutzrechts.
14.1. Sämtliche im Auftrag des Kunden eingerichteten oder genutzten digitalen Konten, Domains und technischen Setups stehen dem Kunden zu. Dazu zählen insbesondere die Website selbst, Hosting, Domain, Analyse-Konten (etwa Umami oder Google Analytics), Tracking-Setups, Newsletter-Dienste sowie Konten bei Plattformen wie Webflow, Carrd oder Shopify.
14.2. Projektbezogene Konten betreibt der Dienstleister nicht dauerhaft im eigenen Namen, wenn sie allein dem Kunden dienen. Eine befristete Einrichtung im eigenen Namen (etwa für Trial-Phasen) ist zulässig, sofern die Übertragung an den Kunden vor der Übergabe erfolgt.
14.3. Bei Beendigung der Zusammenarbeit werden alle Zugänge und zugehörigen Daten an den Kunden übergeben oder, soweit vereinbart, kundenseitig belassen und beim Dienstleister gelöscht.
14.4. Kosten für Drittanbieter (Hosting, Webflow-Lizenzen, kostenpflichtige Tools) trägt der Kunde und begleicht sie direkt beim jeweiligen Anbieter, sofern nichts anderes vereinbart ist.
15.1. Der Dienstleister verpflichtet sich zur Sorgfalt und erfüllt den Auftrag und die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen in einer Qualität, die dem aktuellen technischen Stand entspricht.
15.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Website nach der Abnahme zu überprüfen und Fehler und Mängel dem Dienstleister sofort zu melden. Die Gewährleistungspflicht dauert zwei Jahre. Während dieser Frist wird der Dienstleister Mängel beheben, die durch unsorgfältige Ausführung des Auftrags oder Absicht entstanden sind, bzw. schadhafte Software oder Daten ersetzen. Der Kunde verpflichtet sich, das Produkt so rasch wie möglich zu prüfen. Mängel, die erst später erkennbar sind, hat der Kunde dem Dienstleister unverzüglich zu melden.
15.3. Der Kunde ist sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältiger Softwareentwicklung und Beratung Fehler einschleichen können, so dass der Dienstleister nicht für die vollständige Erreichung aller erhofften Ziele einstehen und somit nicht belangt werden kann.
15.4. Der Dienstleister haftet für direkte Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Erfüllung aus irgendwelchen Gründen entstanden sind, bis zur Höhe der totalen Auftragssumme, wenn diese nachweisbar grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden sind. Jede weitere Haftung, insbesondere für indirekte oder Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15.5. Von der Haftung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, wie höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.
15.6. Der Kunde sollte eine Sicherheitskopie, der dem Dienstleister zum Einfügen überlassenen Beiträge, behalten. Der Dienstleister haftet im Prinzip nicht für verlorene Daten. Wenn aber der Verlust durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht entstanden ist, verpflichtet sich der Dienstleister die Daten, wenn möglich wieder zu beschaffen.
16.1. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Der Dienstleister darf bereits erbrachte Leistungen verrechnen.
16.2. Wenn eine Partei den Vertrag ohne Verschulden der anderen auflöst und der Dienstleister noch keine Leistungen erbracht hat, hat der Kunde das Recht allfällige Vorauszahlung zurückzuverlangen.
16.3. Wenn der Dienstleister den Vertrag auflöst, weil der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat, kann er Honorar für die bereits geleistete Arbeit verlangen. Zusätzlich hat er das Recht auf Schadenersatz. Der Dienstleister kann diese Forderungen mit der geleisteten Vorauszahlung verrechnen.
16.4. Tritt der Kunde wegen Verschulden des Dienstleisters vom Vertrag zurück, muss dieser allfällige Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstatten.
17.1. Wiederkehrende Leistungen sind laufende Zusatzdienste zur Website, insbesondere Uptime Monitoring, Webseiten-Statistiken, Hosting-Betreuung, Content-Updates und Support-Guthaben. Welche Services gelten, ergibt sich aus der Offerte oder der Bestellung des Kunden.
17.2. Wiederkehrende Leistungen werden für eine Laufzeit von 12 Monaten vereinbart und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der laufenden Periode schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Ziffer 16.1 gilt für wiederkehrende Leistungen nicht.
17.3. Die Verrechnung erfolgt jährlich im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zahlungsfrist 30 Tage. Bei Kündigung durch den Kunden während einer laufenden Periode besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
17.4. Der Dienstleister kann die Preise für wiederkehrende Leistungen jeweils auf den Beginn einer neuen Periode anpassen. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens 60 Tage im Voraus mitgeteilt. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Ende der laufenden Periode kündigen. Kosten von Drittanbietern nach Ziffer 14.4 können jederzeit im Umfang der tatsächlichen Änderung weiterverrechnet werden.
17.5. Uptime Monitoring ist eine Überwachungs- und Benachrichtigungsleistung. Es begründet keine Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit der Website und keine Pflicht zur Störungsbehebung innerhalb einer bestimmten Frist. Die Verfügbarkeit selbst liegt beim jeweiligen Hosting- oder Plattformanbieter.
17.6. Content-Updates umfassen inhaltliche Anpassungen im vereinbarten Umfang pro Monat. Nicht genutzte Zeit verfällt am Monatsende und ist nicht übertragbar. Arbeiten, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, oder gestalterische und technische Neuentwicklungen werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.
17.7. Support-Guthaben wird als Stundenkontingent verkauft und ist ab Rechnungsdatum 12 Monate gültig. Nicht bezogene Stunden verfallen danach und werden nicht ausbezahlt. Ziffer 4.6 gilt für Support-Guthaben nicht.
17.8. Support- und Betreuungsleistungen werden während der ordentlichen Geschäftszeiten erbracht, Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:30 Uhr. Eine Reaktions- oder Behebungsfrist wird nicht zugesichert, ausser sie ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
17.9. Bei Zahlungsverzug kann der Dienstleister die wiederkehrenden Leistungen nach Ablauf der Zahlungsfrist der zweiten Mahnung sistieren. Die Wiederaufnahme erfolgt nach Begleichung der offenen Beträge. Bereits gestellte Rechnungen bleiben geschuldet.
17.10. Der Dienstleister kann eine einzelne wiederkehrende Leistung mit einer Frist von 60 Tagen auf das Ende einer Periode einstellen, insbesondere wenn ein zugrundeliegender Drittanbieter die Leistung einstellt oder wesentlich verändert. Bereits im Voraus bezahlte, nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
17.11. Nach Beendigung einer wiederkehrenden Leistung stehen die zugehörigen Daten, insbesondere Statistik- und Monitoring-Daten, dem Kunden während 30 Tagen zum Export zur Verfügung. Danach können sie gelöscht werden. Die Übertragung von Setups an einen anderen Anbieter erfolgt nach Aufwand.
18.1 Auf diesen Vertrag wird Schweizer Recht, namentlich die Bestimmungen des OR, angewendet.
18.2. Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
18.3. Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahekommt.
18.4. Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters.
